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auch herunterladen. (Download)
Auf dem Weg zur Inklusion an der Integrierten
Gesamtschule Innenstadt
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
f�r das Gemeinsame Lernen 2
1.1 Einrichtung 2
1.2 Aufnahme 2
1.3 F�rderschwerpunkte 2
2. Organisatorische Rahmenbedingungen f�r
das Gemeinsame Lernen 2
2.1 Unterrichts- und Kooperationsformen 3
2.2 Vertretungsbedarf 4
3. Individuelle F�rderung der Sch�lerinnen
und Sch�ler
mit sonderp�dagogischem Unterst�tzungsbedarf 4
3.1
F�cher�bergreifendes F�rderangebot 5
3.2 Individuelle Einzel- und
Kleingruppenf�rderung 6
3.3 Eingliederungshilfe – Einsatz von
Schulbegleiterinnen und -begleitern 6
4. Das engere
sonderp�dagogische Arbeitsfeld 7
4.1 Sonderp�dagogische Sprechstunde
7
4.2 Fachkonferenz Sonderp�dagogik 7
4.3 Kooperation mit
au�erschulischen Partnern 7
5. Inklusion als Aufgabe der
Schulentwicklung 8
5.1 Fortbildungen 8
5.2 Ausstattung 8
1. Rechtliche Rahmenbedingungen f�r das Gemeinsame Lernen
1.1
Einrichtung
Mit dem 9. Schulrechts�nderungsgesetz und der
Ausbildungsordnung sonder-p�dagogischer F�rderung hat das Land
Grunds�tze zur inklusiven Bildung an allgemei-nen Schulen in NRW
gesetzlich verankert. Gem�� � 20 Abs. 3 SchulG NRW wird in der
allgemeinen Schule der Unterricht als Gemeinsames Lernen f�r
Sch�lerinnen und Sch�ler mit und ohne Bedarf an sonderp�dagogischer
Unterst�tzung im Klassenver-band oder in der Lerngruppe erteilt.
1.2
Aufnahme
Die Aufnahme der Sch�lerinnen und Sch�ler mit
sonderp�dagogischem Unterst�t-zungsbedarf findet als eigenst�ndiges
Aufnahmeverfahren gem. � 1 Abs. 4 APO-SI im Rahmen des Aufnahmezyklus
der igis aller Sch�lerinnen und Sch�ler statt. Das Anmel-de- und
Aufnahmeverfahren ist in Abstimmung mit dem Schultr�ger gestaltet. Eine
Aufnahmekapazit�t f�r Sch�lerinnen und Sch�ler mit festgestelltem Bedarf
an sonder-p�dagogischer Unterst�tzung wird bestimmt. �bersteigt die Zahl
der Anmeldungen von Sch�lerinnen und Sch�lern mit festgestelltem Bedarf
an sonderp�dagogischer Un-terst�tzung die Kapazit�t der Schule, wird im
Einzelfall �ber die Aufnahme entschie-den.
1.3 F�rderschwerpunkte
Sch�lerinnen und Sch�ler, die aufgrund einer Behinderung oder wegen
einer Lern- oder Entwicklungsst�rung besondere Unterst�tzung ben�tigen,
werden nach ihrem individuellen Bedarf sonderp�dagogisch gef�rdert (vgl.
� 19 Abs. 1 und 2 SchulG NRW). Die sonderp�dagogische F�rderung umfasst
die F�rderschwerpunkte: Lernen, Sprache, emotionale und soziale
Entwicklung, H�ren und Kommunikation, Sehen, Geis-tige Entwicklung und
k�rperliche und motorische Entwicklung. Die igis zeigt sich offen
gegen�ber allen F�rderschwerpunkten und setzt sich weiterhin daf�r ein,
dass s�chli-che, personelle, materielle und r�umliche Bedingungen f�r
eine inklusive Beschulung am Standort geschaffen werden. Die bauliche
Struktur verf�gt jedoch leider �ber keine Barrierefreiheit.
2.
Organisatorische Rahmenbedingungen f�r das Gemeinsame Lernen
Um
f�r eine gr��tm�gliche Einbindung aller Sch�lerinnen und Sch�ler in den
Klassen-verband zu sorgen, finden an der igis zwei unterschiedliche
Inklusionsmodelle ihren Platz. Bis zu sechs Sch�lerinnen und Sch�ler mit
unterschiedlichem sonderp�dagogi-schen Unterst�tzungsbedarf werden in
eine Inklusionsklasse bei einer Gesamtst�rke von bis zu 26 Kindern
aufgenommen. In zwei von vier Jahrgangsklassen findet Ge-meinsames
Lernen in Form von Inklusionsklassen statt. Bei dem Modell der
Einzelin-tegration besuchen ein bis zwei Kinder mit F�rderbedarf die
gleiche Klasse wie Kinder ohne F�rderbedarf. Die Sch�lerinnen und
Sch�ler werden stundenweise sonderp�da-gogisch unterst�tzt.
Eine
effektive Zusammenarbeit im Klassenteam ist f�r die Qualit�t des
inklusiven Un-terrichts unerl�sslich. Daher setzt sich ein Tutorenteam
immer aus zwei Lehrkr�ften zusammen. Eine sonderp�dagogische Lehrkraft
dient dem Klassenteam als fester An-sprechpartner oder geh�rt selbst dem
Tutorenteam an. Bei Bedarf unterst�tzen Integ-rationshelferinnen und
Integrationshelfer zus�tzlich einzelne Sch�lerinnen und Sch�-ler der
Lerngruppe. Durch eine intensive gemeinsame Vor- und Nachbereitung des
Teams sowohl im Hinblick auf den Unterricht als auch auf die
kontinuierliche Arbeit mit den F�rderpl�nen k�nnen Ressourcen geschaffen
werden, die allen Kindern der Klasse zu Gute kommen.
2.1
Unterrichts- und Kooperationsformen
In den Inklusionsklassen wird
so h�ufig wie m�glich eine Doppelbesetzung von Lehr-kr�ften
gew�hrleistet. Diese kontinuierliche, verl�ssliche, p�dagogische
Besetzung f�r alle Sch�lerinnen und Sch�ler schafft eine vertrauensvolle
Lernatmosph�re, die wiede-rum als Basis f�r eine inklusive Beschulung
von Kindern und Jugendlichen mit Unter-st�tzungsbedarf anzusehen ist.
Durch gegenseitigen Respekt, verl�sslich eingehaltenen Regeln,
Verantwortungs�bernahme und F�rsorge wird ein lernf�rderliches Klima
ge-schaffen, dass der Differenz der Kinder Rechnung tr�gt und
Verschiedenheit als Res-source betrachtet. Um diesen Grunds�tzen gerecht
zu werden, ist f�r die Zusammen-arbeit unterschiedlicher Professionen
die Kooperation und Teamarbeit innerhalb des Unterrichts unverzichtbar.
Doppelbesetzung erfolgt an der igis in folgenden Formen:
team
teaching
Lehrkr�fte der allgemeinen Schule und sonderp�dagogische
Lehrkr�fte f�hren den Unterricht mit allen Sch�lerinnen und Sch�lern
gemeinsam durch. Das kann hei�en, dass sie gemeinsam oder abwechselnd
die F�hrung �bernehmen.
supplemental teaching
Eine Lehrkraft
f�hrt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet zus�tzliches
Mate-rial und differenzierte Hilfen f�r diejenigen Sch�lerinnen und
Sch�ler an, die den Stoff so nicht bew�ltigen k�nnen.
remedial
teaching
Eine Lehrkraft unterrichtet die Gruppe von Sch�lerinnen und
Sch�lern, die andere arbeitet mit denjenigen, die auf einem anderen
Leistungsniveau operieren.
parallel teaching
Jede Lehrkraft
unterrichtet eine Klassenh�lfte, beide beziehen sich auf dieselben
Inhal-te.
station teaching
Der Unterrichtsinhalt wird in
zwei Bereiche aufgeteilt. Es werden zwei Gruppen gebil-det, die zuerst
von der einen, dann von der anderen Lehrkraft unterrichtet werden.
Methoden und Unterrichtsformen werden auf die jeweiligen
individuellen Lernvoraus-setzungen abgestimmt. Besonders geeignet f�r
heterogene Lerngruppen sind einer-seits offene Unterrichtsformen, in
denen Kinder ihren Lernprozess selbstst�ndig und eigenverantwortlich
gestalten, sowie andererseits st�rker strukturierte geschlossene
Unterrichtsformen, mit Hilfe derer die besonderen Bed�rfnisse von
Kindern mit son-derp�dagogischem Unterst�tzungsbedarf ber�cksichtigt
werden. Welche der Unter-richtsformen bzw. -methoden jeweils zur
Anwendung kommen, ist abh�ngig von der Heterogenit�t der Klasse und der
aktuellen Lernsituation. Eine Strukturierung des Un-terrichts in Bezug
auf Prozess-, Ziel- und Inhaltsklarheit, Ritualen und Freir�umen sorgt
f�r einen hohen Anteil echter Lernzeit (vgl. Meyer 2009, 17).
2.2
Vertretungsbedarf
Gesamtschulischer Vertretungsbedarf wird nicht
dadurch gesichert, dass die oben be-schriebene Doppelbesetzung innerhalb
der Inklusionsklassen aufgel�st wird. Die Schulorganisation verpflichtet
sich dem Grundsatz, dass die Besetzung mit zwei Lehr-kr�ften nur dann
aufgel�st wird, wenn in einer anderen Klasse die Betreuung nicht mehr
gew�hrleistet werden kann. Wird eine Doppelbesetzung als dauerhafte
Vertre-tungsreserve genutzt, pr�ft dies die Schulorganisation.
Besondere Regelungen bez�glich einer/eines Sch�lerin und Sch�lers mit
Unterst�t-zungsbedarf bezogen auf die Vertretungssituation mit nur einer
Lehrkraft gilt es im F�rderplan aufzuf�hren.
3. Individuelle
F�rderung der Sch�lerinnen und Sch�ler mit sonderp�-dagogischem
Unterst�tzungsbedarf
Die Lehrkr�fte, die Sch�ler und
Sch�lerinnen mit Unterst�tzungsbedarf unterrichten, erstellen nach
Beratung mit allen an der F�rderung beteiligten Personen einen
indivi-duellen F�rderplan. Sie �berpr�fen ihn regelm��ig und schreiben
ihn fort (vgl. � 21 Abs. 7 AO-SF). Federf�hrend bei der Erstellung des
F�rderplans ist die zust�ndige sonderp�dagogische Lehrkraft. Zentrales
Anliegen der F�rderplanung ist die Individua-lisierung aller Ma�nahmen
und Hilfen. Der F�rderplan wird mit der Sch�lerin oder dem Sch�ler wie
den Erziehungsberechtigten im Rahmen der Ziel- und Bilanzgespr�-che
kommuniziert. An der igis finden pro Schulhalbjahr F�rderplankonferenzen
und Ziel- und Bilanzgespr�che statt. Die igis verpflichtet sich einem
verbindlichen Konzept (Struktur, Layout, Zeitpunkte, Beteiligung,
Evaluation, Hinweise zu Orientierungs-grundlagen) zur Erstellung
individueller F�rderpl�ne. Somit dokumentieren erstellte F�rderpl�ne ein
systematisches Vorgehen, bei dem Verbindlichkeiten und Zust�ndig-keiten
festgelegt sind und die Verantwortung f�r die Weiterentwicklung der
Sch�lerin-nen und Sch�ler geteilt wird (vgl. Braun 2008, 90).
Die Umsetzung der F�rderplanung bezogen auf die Fach- und
Entwicklungsbereiche findet zu weiten Teilen integriert im Unterricht
statt. Die F�rderung wird realisiert durch ausgew�hlte Inhalte, die
Methodenwahl, den Medieneinsatz, Formen der Diffe-renzierung, Settings
und Lernarrangements, Arbeits- und Sozialformen, unterst�tzen-de
Angebote und Interaktionen der Lehrpersonen und Eingliederungshilfen
(vgl. Braun 2008, 100). Zus�tzlich erm�glicht das Lernzeitkonzept allen
Sch�lerinnen und Sch�lern, orientiert an ihrem individuellen Lernstand,
bezogen auf die Hauptf�cher Deutsch, Mathematik und Englisch zu
arbeiten. Neben individuell zugeteilten Arbeits-materialien sollen
zunehmend entsprechend differenzierte Medien in allen Klassen vorhanden
sein, um jedes Kind und jeden Jugendlichen zu f�rdern und zu fordern. Um
den individuellen Lernstand der Sch�lerinnen und Sch�ler zu ermitteln,
werden ent-sprechende Diagnoseverfahren eingesetzt. Neben der
individuellen Arbeit besteht in dieser Zeit auch die M�glichkeit in
Partner- oder Gruppenarbeit an Projekten t�tig zu werden, wobei
jedes/jeder Sch�lerin und Sch�ler seinem Lern- und Entwicklungsstand
entsprechend eine Aufgabe findet. Bei der Projektarbeit stehen das
Interesse und die intensive sachorientierte Arbeit an einem bestimmten
Thema sowie das soziale Lernen im Vordergrund. Neben Gruppenarbeit und
projektorientierten Unterrichtsformen sind Lernzeitpl�ne, Freie Arbeit
und Lernen an Stationen elementarer Bestandteil die-ses offenen
Unterrichts. Begleitet wird die Lernzeit von dem Tutorenteam der Klasse.
3.1 F�cher�bergreifendes F�rderangebot
Lebenspraktische
F�rderung:
F�r Sch�lerinnen und Sch�ler, die zieldifferent im
Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung unterrichtet werden,
bietet die igis ein jahrgangs�bergreifendes Lernge-bot im Bereich der
Lebenspraktischen F�rderung an (siehe Curriculum Lebensprakti-sche
F�rderung). Hier lernen Sch�lerinnen und Sch�ler des 5., 6. und 7.
Jahrgangs sowie des 8., 9. und 10. Jahrgangs zusammen.
Kernbereiche unter Ber�cksichtigung der unterschiedlichen F�higkeiten
und Fertigkei-ten sind:
• F�rderung der schriftsprachlichen
Kompetenzen
• Anbahnung und Vertiefung mathematischer Grundlagen
•
F�rderung der Selbst�ndigkeit
• Erwerb von lebenspraktischen
F�higkeiten
• Berufsvorbereitung
Das f�cher�bergreifende
Lernangebot verfolgt das Ziel, Lerninhalte in einer ritualisier-ten
basalen Struktur erfahrbar zu machen und die Sch�lerinnen und Sch�ler
mit son-derp�dagogischem Unterst�tzungsbedarf zu bef�higen,
Anforderungen des (Schul-) Alltags eigenverantwortlicher zu verrichten.
Fr�htreff/Bewegungsangebot:
Im Fr�htreff haben zieldifferente Sch�lerinnen und Sch�ler des 5.,
6. und 7. Jahrgangs die M�glichkeit eines gemeinsamen Starts in den
Schultag. Zusammen mit einer Sonderp�dagogin kommen einige Sch�ler*innen
morgens in einer kleinen jahrgangs�bergreifenden Gruppe zusammen, um miteinander
zu sprechen und einander Fragen zu stellen. Nich zuletzt steht
das gemeinsame Bewegen und Durchatmen im Fokus, sodass einem positiven
Start in den Tag nichts im Wege steht.
Offene Werkstatt:
Das Konzept „Offene Werkstatt“ bietet
Sch�lerinnen und Sch�ler ein Lern- und Ent-wicklungsfeld, dass auf
praktische und handlungsorientierte Angebote zur�ckgreift. Die Arbeiten
sind zunehmend mit realistischen Auftr�gen verbunden, um nachhaltig,
effektiv und authentisch zu motivieren. Es wird gemeinsam unter Leitung
des Hand-werkmeisters ein realit�tsnahes Betriebsklima geschaffen, um
auch ein Gef�hl vom Er-werbsleben/Ausbildungsverh�ltnis zu vermitteln.
Schwerpunkte:
• Individuelle Begleitung der Entwicklung von
klassischen Kompetenzen (P�nkt-lichkeit, Ehrlichkeit und Flei�)
•
Gruppendynamisches Arbeiten
• Ausbau der Anbindung an die Schule
•
Raum zum „Wohlf�hlen“ als Ausgangslage f�r pers�nlichen Erfolg,
Perspektive und Vision
• Erlangen von Erfolgserlebnissen
•
Entwicklung der Berufsf�higkeit
3.2 Individuelle Einzel- und
Kleingruppenf�rderung
Den Inklusionsklassen stehen zwei
Differenzierungsr�ume zur Verf�gung. Hier k�nnen Kinder Ruhe und
Erholung finden sowie in Einzel- oder Kleingruppenarbeit ihrem
Un-terst�tzungsbedarf entsprechend individuell gef�rdert und gefordert
werden. Dies kann sich sowohl auf bestimmte Fachbereiche als auch auf
Entwicklungsbereiche wie Emotionalit�t, Sozialverhalten, Motorik,
Sensorik, Kognition und Kommunikation bezie-hen.
3.3
Eingliederungshilfe – Einsatz von Schulbegleiterinnen und –begleitern
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch
XII (� 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) oder nach dem Sozialgesetzbuch VIII
(�35a Abs. 1 in Verbindung mit Absatz 3 SGB VIII) geh�ren u.a. Hilfen zu
einer angemessenen Schulbildung f�r Kinder und Jugendliche mit
Behinderungen und somit auch der Einsatz von Integrationshel-fern und
-helferinnen in der Schule. Integrationshelfer und -helferinnen
unterst�tzen Kinder mit k�rperlicher, geistiger oder seelischer
Behinderung in der allgemeinen Schule im schulischen Alltag, orientiert
an ihren Bed�rfnissen. Die individuelle Unter-st�tzung erfolgt immer mit
Blick auf die F�rderung der Selbstst�ndigkeit und Lernpro-zesse des
Sch�lers und der Sch�lerin sowie die F�rderung der Integration in die
Klas-sen- und Schulgemeinschaft.
Der Antrag auf
Eingliederungshilfe erfolgt durch die Erziehungsberechtigten (je nach
Zust�ndigkeit beim Jugendamt, Sozialamt oder der Krankenkasse). Dabei
k�nnen die einzelnen Voraussetzungen, die seitens der zust�ndigen �mter
f�r eine Antragstellung erf�llt sein m�ssen, regional unterschiedlich
sein. Folgende Links sind f�r die Antrags-stellung hilfreich:
Eingliederungshilfe
http://www.stadt-koeln.de/service/adressen/eingliederungshilfe#
Amt f�r Soziales und Senioren - Eingliederungshilfe (EH)
https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/00072/index.html
Sind
Sch�lerinnen und Sch�ler gem�� �35a SGB VIII und ��53 &54SGB XII auf
eine Eingliederungshilfe angewiesen, steht die Schule in einem
verl�sslichen Kontakt zu Leistungstr�gern.
4. Das engere
sonderp�dagogische Arbeitsfeld
Folgende Arbeitsfelder geh�ren zu
den engeren sonderp�dagogischen Aufgabenberei-chen einer inklusiven
Schulkultur: Diagnostik, F�rderung im Unterricht und Beratung. Dabei ist
die Aufteilung und Verteilung dieser Bereiche ebenso schul- und
klassenspe-zifisch geregelt wie die Kriterien der Zusammenarbeit
zwischen allgemeinen Lehr-kr�ften und sonderp�dagogischen Lehrkr�ften:
Mit Wirkung des ersten Gesetzes zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention sind alle Lehrkr�fte einer Schule f�r die
individuelle F�rderung zust�ndig, auch f�r die Sch�lerinnen und Sch�ler,
die einen sonderp�dagogischen Unterst�tzungsbedarf haben. Der aktive
Einbezug von sonder-p�dagogischem Wissen und die Ber�cksichtigung der
sonderp�dagogischen Expertise f�r den Unterricht in heterogenen
Lerngruppen ist eine neue Querschnittsaufgabe der Schulen des
Gemeinsamen Lernens (vgl. BezReg D�sseldorf 2015, 29 ff).
4.1
Sonderp�dagogische Sprechstunde
Um dem oben beschriebenen
Aufgabenbereich der Beratung Rechnung zu tragen, bie-ten die
Sonderp�dagoginnen den Lehrerinnen und Lehrern, den
Integrationshelferin-nen und -helfern wie den Erziehungsberechtigten der
igis individuelle Termine f�r gezielte sonderp�dagogische Beratung mit
der Fokussierung auf inklusive Fragestellun-gen an.
Um dem oben
beschriebenen Aufgabenbereich der Beratung Rechnung zu tragen, bie-ten
die Sonderp�dagoginnen den Lehrerinnen und Lehrern, den
Integrationshelferin-nen und -helfern wie den Erziehungsberechtigten der
igis an individuell vereinbarten Terminen gezielte sonderp�dagogische
Beratung mit der Fokussierung auf inklusive Fragestellungen an. Auch
findet ein Austausch der Lehrkr�fte hinsichtlich von Behin-derung
bedrohter Sch�lerinnen und Sch�ler in dieser Sprechstunde statt:
Beschrei-bung der gemachten Beobachtungen, Vorschl�ge zu speziellen
didaktischen und me-thodischen Vorgehensweisen und Informationen �ber
bew�hrtes, �konomisch einsetz-bares F�rdermaterial sowie der
Formulierung eines Nachteilsausgleiches, werden the-matisiert. Die
Intervention in Krisensituationen ggf. in Zusammenarbeit mit dem
Bera-tungsteam und der Schulsozialarbeit findet ebenfalls ihren Platz.
4.2 Fachkonferenz Sonderp�dagogik
Die regelm��ig stattfindenden
Fachkonferenzen sind als unverzichtbare Voraussetzung f�r ein
schulinternes Konzept zum Gemeinsamen Lernen zu betrachten. Grundfragen
des Unterrichtens in einem integrativen Schulsystem werden hier
er�rtert. Prinzipien der Unterrichtsgestaltung,
Differenzierungsma�nahmen und Beurteilungskonzepte sowie schulinterne
Curricula werden diskutiert und in Absprache mit der Schulleitung
festgelegt. Ein weiteres Thema der Fachkonferenz ist die Gestaltung der
Zusammenar-beit in multiprofessionellen Teams einschlie�lich der
Aufgabenverteilungen.
4.3 Kooperation mit au�erschulischen Partnern
Eine enge Vernetzung mit den unterschiedlichen an der Erziehung und
Bildung betei-ligten Fachleuten ist Ziel. Dazu geh�ren �rzte,
Psychologen, die verschiedenen Thera-peuten aus den Bereichen Logop�die,
Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Lerntherapie sowie den
P�dagogen aus der Erziehungsberatung des Jugendamtes. Die Kooperation
mit anderen Fachdiensten wie dem Schulpsychologischen Dienst wird
re-gelm��ig wahrgenommen. Wichtig ist auch der kollegiale Austausch mit
anderen Schu-len und Einrichtungen des Gemeinsamen Lernens. Die
Vernetzung der sonderp�dago-gischen Lehrkr�fte auf Kreisebene ist
bedeutsam f�r die Weiterentwicklung des inklu-siven Gedankens: Neben der
Teilnahme an Dienstbesprechungen mit den Inklusions-fachberatern des
Schulamtes, Arbeitskreisen zur Inklusion, Tagungen und Fortbildun-gen,
werden viele Informationen auch �ber die GL-Post des Schulamtes
weitergereicht.
5. Inklusion als Aufgabe der
Schulentwicklung
Als Gesamtschule auf dem Weg zur Inklusion ist
der Umgang mit Vielfalt als Prozess zu betrachten. Gelingensfaktoren
inklusiver Schulentwicklungsprozesse sind unter den Termini Anspruch,
Wirksamkeit und Leistbarkeit permanent zu �berpr�fen. Notwen-dige
s�chliche, personelle, r�umliche und materielle Voraussetzungen m�ssen
weiter-hin geschaffen werden.
5.1 Fortbildungsbedarf
Um den
Erfordernissen der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den
Inklusionsklassen professionell zu begegnen und die Einarbeitung in
fachfremde und sonder-p�dagogische Inhalte, Fachdidaktiken und -methoden
zu gew�hrleisten, sieht das Kol-legium der igis folgende
Fortbildungsschwerpunkte:
• Gestaltung eines inklusiven
Unterrichts, in dem alle Sch�lerinnen und Sch�ler ihre optimale Lern-
und Entwicklungsergebnisse erreichen
• Entwicklung von tragf�higen
Team- und Kooperationsstrukturen mit allen am Unterricht und an der
Schule Beteiligten
Konkrete Fortbildungsvorhaben vom
Kompetenzteam K�ln und dem Schulpsychologi-schen Dienst werden
regelm��ig durchgef�hrt.
5.2 Ausstattung
Die Schulleitung
strebt in Zusammenarbeit mit den Fachkonferenzen an, dass die
Schulausstattung den neuen Anforderungen des Gemeinsamen Lernens
angepasst wird. Offene Fragen und Hinweise an den Schultr�ger und die
Schulaufsicht:
• Die baulichen Ma�nahmen im Schulgeb�ude sollten
so angelegt sein, dass die Schule Sch�lerinnen und Sch�ler aller
F�rderschwerpunkte aufnehmen kann (Aufzug, Barrierefreiheit im gesamten
Geb�ude, angemessene Sanit�r-ausstattung, Beschriftung und Kennzeichnung
f�r Menschen mit Sehbehin-derung).
Bei allen geplanten Ma�nahmen
ist darauf zu achten, dass
• Kinder und Jugendliche mit und ohne
Behinderungen an unserem Lernort ih-ren Bed�rfnissen und Anspr�chen
entsprechend lernen,
• die notwendige Qualit�t und der erforderliche
Umfang der Unterst�tzung f�r al-le Kinder und Jugendlichen gesichert
sind,
• die Zusammenarbeit aller an der F�rderung des jeweiligen
Kindes bzw. Jugend-lichen beteiligten Personen und Einrichtungen
gew�hrleistet sind,
• sonderp�dagogische Bildungs-, Beratungs- und
Unterst�tzungsangebote ein hochwertiges gemeinsames Lernen erm�glichen.
(vgl. KMK Empfehlungen „Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen
mit Behinderungen in Schulen“, 2011)
Thomas Kalla
Inklusionskoordinator
igis K�ln – Integrierte Gesamtschule Innenstadt
Frankstra�e 26
50676 K�ln
Tel: 0221 – 355 831 -13
Fax: 0221
– 355 831 -21
Mail: kalla@igis-koeln.de
www.igis-koeln.de
igis (Sekundarstufe I)
Frankstraße 26
50676 Köln
Tel.: 0221 - 355 831 28
Fax: 0221 - 355 831 21